„Pay-for-Performance“-Vertrag
Der Pharmakonzern Roche steht derzeit in der Kritik, da er für sein Krebsmedikament Bevacizumab (Handelsname Avastin) besondere Verträge mit deutschen Krankenhäusern abschließen möchte.
Der sogenannte „Pay-for-Performance“-Vertrag beinhaltet eine Geld-zurück-Garantie für die Krankenhäuser, wenn das Medikament nicht wirkt und der Krebs weiter wuchert.
Das Angebot umfasst die Erstbehandlung bei fortgeschrittenen Tumoren in Darm, Lunge, Brust oder Nieren. Einen Artikel hierzu findet man online unter nachfolgendem Link der Süddeutschen Zeitung . Die Regelung könnte dazu einladen, Patienten mit dem Medikament zu behandeln, auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, das es nützt ? Möglicherweise würden dadurch sogar wirksamere Therapien vorenthalten.
Medikament soll schon Zweifel aufgeben
Die Wirksamkeit des Medikaments soll derzeit schon Zweifel aufgeben, so scheinen die Tumoren mit dem Medikament zwar nicht so schnell weiterzuwachsen, allerdings sollen die Kranken kaum länger leben als mit einer herkömmlichen Krebstherapie. In Bezug auf Brustkrebs heißt es sogar, dass die US-Arzneimittelaufsicht die Zulassung eventuell komplett zurückziehen will.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass mit dem oben genannten Vertrag die Krankenhäuser Kosten erstattet bekommen, die ihnen gar nicht entstanden sind, weil die Kosten für die Krebsbehandlung von den Krankenkassen übernommen werden. Andreas Heeke von der AOK Nordwest hält das Vorhaben laut dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung deshalb auch für gesetzeswidrig.
Rechtsgutachten liegt vor
Das Unternehmen Roche bietet jedoch hinsichtlicher dieser Problematik ein Rechtsgutachten an. Dies räumt eine Rechtsunsicherheit ein, andererseits sei es jedoch auch legitim und rechtlich überzeugend, wenn die Krankenhäuser das Geld einnehmen würden, da sie die Entgelte von den Krankenkassen nicht für tatsächlich entstandene Kosten, sondern für die Verabreichung von Arznei an sich erhalten würden. Und das wäre ja der Fall. Bevacizumab soll bei der Behandlung Nebenwirkungen haben. Bei jedem zweiten Krebspatienten soll es zu Erbrechen, bei drei von vier Behandelten Schwächezustände und bei jedem Fünften Magen-Darm-Blutungen hervorrufen.