Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mittlerweile dazu verpflichtet ist, gewisse alternative Heilmethoden zu bezahlen, bietet die GKV nur sehr begrenzt Leistungen in diesem Bereich an. Wesentlich besser sieht der Leistungskatalog einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker aus. Dort wird ein Großteil der Kosten bei einer alternativen Behandlung erstattet.
Leistungskatalog der GVK stark eingeschränkt
Die Kosten für alternative Heilmethoden werden in der gesetzlichen Krankenversicherung kaum erstattet. Lediglich die Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen eines anerkannten Arztes zählt nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses als Kassenleistung und muss daher von der GKV übernommen werden. Andere Leistungen wie Eigenblut- oder Magnetfeldtherapie werden hingegen von der Erstattung ausgeschlossen. Davon unabhängig ist die GKV dazu verpflichtet, alternative Behandlungen bei Schwerstkranken zu finanzieren, wenn andere klassische Methoden nicht helfen können. Einige gesetzliche Krankenkassen nutzen die Leistungslücke im Bereich alternativer Heilmethoden, um dort freiwillige Leistungen anzubieten. So können bei manchen gesetzlichen Krankenversicherungen Kosten für autogenes Training, pflanzliche Medikamente oder alternative Krebstherapien übernommen werden.
Mehrleistung durch eine private Zusatzversicherung
Durch private Zusatzversicherungen können viel mehr Leistungen alternativer Heilmethoden in Anspruch genommen werden als bei der GKV. Dabei sind drei Dinge zu beachten: Einerseits übernehmen die meisten privaten Versicherer nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten der Heilmethode. Meistens sind es zwischen 70 und 80 Prozent. Andererseits ist der Rückerstattungsbetrag jahresweise gedeckelt oder sogar gestaffelt. Im besten Fall können Behandlungen bis zu einer Summe von 2000 Euro im Jahr vom Versicherer übernommen werden. Schließlich müssen Versicherte darauf achten, von welchen Ärzten die alternativen Heilmethoden durchgeführt werden dürfen. Sind ausschließlich Heilpraktiker erlaubt, um Anspruch auf Kostenerstattung zu haben, oder dürfen Versicherte auch von Schulmedizinern behandelt werden?
Viele alternative Heilmethoden durch Zusatzversicherung abgedeckt
Zu den alternativen Heilmethoden, die gewöhnlich im Leistungskatalog einer privaten Zusatzversicherung aufgenommen sind, gehören Chirotherapie, Akupunktur, Reflexzonenmassage, Akupressur, Hydrotherapie, Eigenblutbehandlung, Homöopathie, Aromatherapie und die traditionelle chinesische Medizin. Oftmals werden die Heilpraktikerleistungen im Versicherungspaket der zusätzlichen ambulanten Leistungen angeboten, aber auch eine reine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden ist möglich.
Gastbeitrag der Krankenversicherungen.net über das wichtige Thema Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden
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