Wahlfreiheit bei Arzneimitteln

Bisher konnte man bestimmte Präparate nur von den Pharma-Herstellern bekommen, mit denen die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hatte.
Seit Anfang des Jahres darf man nun auch ein anderes, wirkstoffgleiches Medikament wählen, das unter Umständen günstiger ist.

Der Kunde muß dazu allerdings in der Apotheke erst einmal den vollen Preis zahlen, und kann dann die Kassenquittung bei der Krankenkasse einreichen. Diese erstattet dann den Betrab abzüglich einer Bearbeitungspauschale, die je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfällt. Diese “Mehrkostenregelung” ist in dem AMNOG – Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz enthalten, das Anfang 2011 in Kraft getreten ist.

Doch es gibt auch kritische Stimmen zu dieser neuen Regelung: denn auch die Apotheker kennen die Erstattungssätze nicht. Es fehlt an Transparenz bei den Rabatt­vereinbarungen zwischen Kassen und Herstellern. Auch die Bearbeitungspauschale ist ein Kritikpunkt, da jede Krankenkasse ihn selbst bestimmen kann, und die Höhe zumindest im Anfangsstadium nicht bekannt ist.

Da durch das Inkrafttreten des AMNOG viele Ausnahmeregelungen wegfallen und mittlerweile zu beinahe allen Arzneimitteln Verträge der Krankenkassen mit den Herstellern existieren, sehen sich viele Patienten und Apothekenkunden mit den offenen Fragen des Rabattgesetzes konfrontiert.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA hat daher von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler auch schon Gesetzes-Nachbesserungen gefordert.

Was unverändert geblieben ist, die die Möglichkeit des Arztes, auf dem Rezept das Kästchen “aut idem” anzukreuzen. Damit wird mitgeteilt, das ausdrücklich das aufgeschriebene Medikament ausgegeben werden muss und die Krankenkasse es dann auch entsprechend erstatten muss.

Allerdings soll diese Möglichkeit eine absolute Ausnahme-Regelung sein, die Ärzte sind zu “wirtschaftlichen” Therapieformen verpflichtet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert